Sanierung und Insolvenz

 

Wir teilen das Fachgebiet in zwei grundlegende Verfahren bzw. Prozesse auf:

 

Sanierung

 

Die Sanierung erstreckt sich über den Zeitstrahl gesehen, von einem Unternehmen in einer leichten  Krise bis fast zur Verwirklichung der Insolvenztatbetände Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Um festzustellen in welchem Stadium das Unternehmen sich gerade befindet fertigen wir in der Regel ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 an. Derzeit wird diese Stellungnahme aktualisiert und überarbeitet.

ES 6
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Ausgehend von dieser Daten- und Faktenbasis werden dann unter Hinzuziehung weiterer externer Spezialisten entsprechende Strategien entwickelt, die sich im Wesentlichen auf die Gebiete Liquidität, Finanzierung undn operative Restrukturierung konzentrieren.

Insolvenz

 

Zur Insolvenz sind die Übergänge in der Praxis fließend. Es ist daher umso wichtiger sich rechtzeitig mit diesem Verfahren zu beschäftigen, wenn es unumgänglich wird.

Ab 01.03.2012 ist über das Gesetz zur Erleichterung Sanierung von Unternehmen (ESUG) ein weiteres Instrumentarium zur Verfügung gestellt worden, um ggf. eine Sanierung zu erreichen. Siehe hierzu auch unter blog

 

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen den Insolvenzplan und erteilen nach intensiver Prüfung die entsprechende, notwendige Bescheinigung zur Sanierungsfähigkeit.

 

Wir unterstützen aber auch Insolvenzverwalter während des Verfahrens.

 

Darüber hinaus werden wir vom Insolvenzgericht regelmäßig auch als Gutachter zur Prüfung der Rechnungslegung im Insolvenzverfahren bestellt.